Kauf - Leasing - Mietkauf - Miete
Die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick
Die Anschaffung einer neuen Baumaschine erfordert nicht nur die Auswahl der für die Aufgabe idealsten Maschinentype, sondern in Hinblick auf die Unternehmenskennzahlen und Steuerbelastung auch die Entscheidung für die richtige Finanzierungsform.
Kauf
Bei der Eigenfinanzierung werden die Mittel vom Kunden selbst aufgebracht (z.B. Cashflow des Unternehmens oder Sparguthaben des Firmeneigners). Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Kunde das Eigentum am Investitionsobjekt und kann dadurch uneingeschränkt darüber verfügen. Auf den ersten Blick kostet dem Unternehmen diese Finanzierung nichts. Da man das Geld bei Nichtverwendung aber entsprechend anlegen könnte, sind kalkulatorisch Eigenkapitalzinsen zu berücksichtigen, die jedoch leider steuerlich nicht geltend gemacht werden können.
Leasing
Bei der Leasingfinanzierung erwirbt die Leasinggesellschaft das vom Kunden ausgewählte Investitionsobjekt und überlässt es diesem gegen Zahlung eines Leasingentgeltes zur Nutzung. Der Eigentümer des Objektes ist die Leasinggesellschaft. Die Kosten für die Instandhaltung und das Risiko des Unterganges (z.B. Brand, Diebstahl) trägt der Leasingnehmer. Es wird eine unkündbare Grundleasingdauer vereinbart, an deren Ende der Leasingnehmer dann je nach Vertragsgestaltung die Möglichkeit hat, das Objekt anzukaufen oder gegebenenfalls an den Lieferanten zurückzugeben. Der Eigentumserwerb ist somit möglich und beim Leasing auch gebräuchlich. Die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsaufwand zur Gänze von der Steuer absetzbar. Leasing ermöglicht durch gezielte Wahl der Laufzeit (zwischen 40 und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) eine Finanzierung des Leasingobjektes in sehr kurzer Zeit und nebenbei kann damit auch der Betriebsaufwand entsprechend gesteuert werden, was die Steuerleistung optimiert.
Mietkauf
Beim Mietkauf ist von vornherein der Eigentumserwerb am Investitionsobjekt geplant, wobei durch die Miete eine Art Ratenzahlung geleistet wird und mit der Zahlung der letzten Rate der Eigentumsübergang stattfindet. Die Laufzeit kann hier ohne steuerliche Einschränkungen beliebig gewählt werden. Das Investitionsobjekt ist bereits bei Vertragsbeginn im Anlagevermögen des Kunden zu aktivieren. Ebenso ist die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis zur Gänze bei Vertragsbeginn fällig. Diese Finanzierungsform ist ideal um z.B. gebrauchte Objekte zu finanzieren oder Investitionsbegünstigungen in Anspruch zu nehmen. Außerdem ist dies die gebührenschonendste Fremdfinanzierung, da hier keine gesetzlichen Abgaben zu leisten sind.
Miete
Bei der Miete steht rein die Nutzung des Objektes im Vordergrund. Ein Eigentumserwerb ist nicht geplant und auch nicht möglich. Das Risiko des Unterganges liegt hier beim Vermieter, dieses wird in der Regel aber über eine Versicherung abgedeckt, welche der Kunde zu zahlen hat. In Mietverträgen sind in der Regel Kündigungsmöglichkeiten vorgesehen. Die Miete ist auch hier als Mietaufwand von der Steuer absetzbar. Diese Form der Maschinenbeschaffung ist ideal für kurzfristige Projekte, nach denen die Maschinen nicht mehr benötigt werden oder zur Überbrückung von Arbeitsspitzen.
Übersicht über die Finanzierungsformen
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Kauf |
Leasing |
Mietkauf |
Miete |
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Eigentümer d. Objektes |
Kunde |
Leasinggeber |
Kunde |
Vermieter |
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Aktivierung im Anlagevermögen |
Kunde |
Leasinggeber |
Kunde |
Vermieter |
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Aufwandsverbuchung |
AfA |
Leasingraten |
Zinsen, AfA |
Mietaufwand |
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Umsatzsteuer |
Vom Kaufpreis |
Vom Leasingentgelt |
Vom Kaufpreis |
Vom Mietentgelt |
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Gesetzl. Gebühren |
keine |
Mietvertragsgebühr 1 % v. max. 36 Bruttoentgelten |
keine |
Mietvertragsgebühr 1 % v. max. 36 Bruttoentgelten |
Autor: Michael Müllner BAWAG P.S.K. Leasing GmbH www.leasing.at Infohotline zum Ortstarif: Tel. 0800/205251
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